»Pädagogisierung« als Liberalisierung – Der Bund Deutscher Pfadfinder (BDP) im gesellschaftlichen Wandel der Nachkriegszeit (1945 - 1970)
Prof. Dr. Eckart Conze, Marburg
Tagungsband 2010, S. 67-82
Zusammenfassung:
Der Beitrag von Eckart Conze ging aus von der „Wolfshausener Erklärung“, die das Bundesthing des Bundes Deutscher Pfadfinder (BDP) 1967 verabschiedete. Dort heißt es: „Unser Ziel ist der kritisch verantwortungsbewusste Mensch, der bereit ist, sich zu engagieren und der sich in der Gesellschaft zurechtfindet. Hierdurch ist die Einheit der pfadfinderischen Erziehung bestimmt.“ In der Rückschau, vor allem aus den Nachfolgeorganisationen des BDP, ist die „Wolfshausener Erklärung“ oftmals als Beginn einer „Umfunktionierung“ des Bundes bewertet worden. Die „Pädagogisierung“ des BDP sei Teil seiner politischen Unterwanderung und Radikalisierung gewesen. Dem stellte der Beitrag zwei Thesen entgegen. Er charakterisierte zum einen die „Pädagogisierung“ beziehungsweise das, was als solche bezeichnet – und bekämpft – wurde, als einen wichtigen Strang der Entwicklung von Jugend- beziehungsweise Jungenbünden zu Jugendverbänden in den Jahrzehnten nach 1945. Zum anderen deutete er die „Pädagogisierung“, so wie sie uns in der „Wolfshausener Erklärung“ begegnet, als Teil größerer politischer und sozialkultureller Wandlungs- und Liberalisierungsprozesse in Westdeutschland, die seit Beginn der 1960er Jahre auch die Pfadfinderbewegung erfassten. Das wird deutlich, wenn man sich den Abschnitt der Bundesurkunde des BDP aus dem Jahr 1950 vor Augen führt, den die „Wolfshausener Erklärung“ 1967 ablöste. Dort hieß es: „Das Ziel des Bundes ist, seinem Volke Menschen zu geben, die körperlich, geistig, sittlich und charakterlich stark sind.“ Vor diesem Hintergrund ist der Reformprozess innerhalb des BDP, der schon Anfang der 1960er Jahre begann, als Liberalisierungsprozess zu begreifen und von der späteren kommunistischen Unterwanderung des Bundes klar zu trennen. Von den Nachfolgeorganisationen des BDP schloss der BdP direkt an die Reformentwicklungen der 1960er Jahre an, während es im DPV erst mit gewissem zeitlichen Abstand zu einer nachholenden Liberalisierung kam.